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   OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 12.05.1949 - I ZS 215/48   

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OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 12.05.1949 - I ZS 215/48 (https://dejure.org/1949,391)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 12.05.1949 - I ZS 215/48 (https://dejure.org/1949,391)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 12. Mai 1949 - I ZS 215/48 (https://dejure.org/1949,391)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • OGHZ 2, 45
  • NJW 1949, 544
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Der erkennende Senat hält an der dahingehenden neueren Rechtsprechung fest (BGHZ 2, 172, 175 in Bestätigung von RGZ 161, 378 und OGHZ 2, 45, 48 ff; vgl. weiter KG DNotZ 1960, 485); diese Auffassung geht zwar bis an die Grenze dessen, was im Interesse einer zuverlässigen Erfassung des Erblasserwillens vertretbar ist, entspricht aber angesichts der körperlichen Hinfälligkeit vieler Testierwilliger einem unabweisbaren Bedürfnis.
  • OLG Hamm, 15.11.2019 - 10 W 143/17

    Testierunfähigkeit; notarielles Testament; Hinzuziehung eines zweiten Notars

    Zulässig ist es aber auch, dass der Erblasser einen Dritten ermächtigt, die für einen Testamentsentwurf notwendigen Angaben dem Notar in der Vorverhandlung vorzutragen (OGHZ 2, 45 = NJW 1949, 544; BGHZ 2, 172), so dass der Notar den Entwurf nach Angaben des Erblassers - wie hier geschehen - auch in dessen Abwesenheit fertigen kann (Staudinger/Baumann (2018), BGB, § 2232 Rn. 28).
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52

    Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung

    Demzufolge hat die Rechtsprechung sich durchweg auf den Standpunkt gestellt, daß das bloße Unvermögen, die Tragweite einer Willenserklärung zu erfassen, die Anwendung des § 104 Nr. 2 BGB nicht begründen könne (RG Warn 1911, 164; OGHZ 2, 45 [54]; 4, 66 [70 ff] und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG Hamburg, 18.06.2019 - 2 U 31/18

    Zuwendungsverzicht als beschränkter Teilverzicht; Klageerhebung bei Vor- und

    Für den Fall, dass der Testamentsvollstrecker im Rahmen einer solchen Feststellungsklage auf der Passivseite steht, hat der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone in seiner Entscheidung vom 12.5.1949 (I ZS 215/48, OGZ 2, 45, 47) zutreffend ausgeführt, dass der Testamentsvollstrecker in dieser Konstellation schon deswegen nur persönlich verklagt werden kann, weil die Klage auf Feststellung, dass der Beklagte nicht Testamentsvollstrecker sei, anderenfalls, also wenn er in seiner Funktion als Testamentsvollstrecker in Anspruch genommen werden würde, in sich widersprüchlich wäre.
  • BGH, 22.10.1958 - V ZR 29/58

    Rechtsmittel

    Denn der Klage liegt die Annahme zu Grunde, daß die umstrittenen Aktien nicht zum Nachlaß gehören und der Beklagte außerdem erst auf einen späteren Zeitpunkt (Nacherbfall) zum Testamentsvollstrecker berufen sei; daß sich der Beklagte zur Abwehr der Klage auf sein Besitzrecht als Testamentsvollstrecker beruft, ändert daran nichts (OGHZ 2, 45, 47).
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